Gestern Abend hat es mal wieder eine Mail durch mein Spamfilter geschafft und musste doch ziemlich lachen, wo ich dies las. Sie kam von dem Absender „mahnung@minister.com“ mit dem Titel „Mahnschreiben 01893-AZ“. Lest euch die Mail aber ruhig selber mal durch. 😉
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant „Universal Music“ festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich Geschützes Material in Form von Musik heruntergeladen haben.
Da dies gegen das Urheberrecht verstößt, bitten wir Sie ein Mahngeld in Höhe von 50€ an uns zu zahlen.Wenn Sie dieses Geld bezahlen, entgehen Sie einem Mahnverfahren und einem Gerichtsprozess (Urheberrechts Verletzungen sind kein Kavaliersdelikt).
Sollten Sie den ausstehenden Betrag jedoch nicht begleichen, sind wir gezwungen ein Mahnverfahren gegen Sie zu eröffnen.
Durch diese kommen Anwalts -und Gerichtskosten auf Sie zu. Zudem haben Sie dann eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe zu erwarten.Mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben, hängt davon ab, ob Sie bereits vorbestraft sind.
Ich bitte Sie binnen 3 Tagen eine Mail mit folgendem Inhalt an die E-Mail mahnung@minister.com zu senden:
– 50€ in Form von Paysafecard (diese ist an jeder deutschen Tankstelle erhältlich, nähere Infos dazu auf: http://www.paysafecard.com/at/privat/paysafecard-erwerben/verkaufsstellen/
(dieses Bezahlverfahren verwenden wir, damit Sie sicher stellen können, dass wir keiner weiteren persönlichen Daten von Ihnen sichern, um diese gegen Sie zu verwenden.
Sobald der 16-Stellige Paysafecard-Code eingetroffen ist, erhalten Sie natürlich binnen 24 Stunden eine bestätigung, dass keine weiteren rechtlichen Schritte, gegen Sie unternommen werden.)– Eine Unterlassungserklärung, in der Sie bestätigen in Zukunft keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen (dadurch entgehen sie einmalig als erst Täter einer höheren Strafe)
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten: 24,79 Euro
vorgerichtliche Inkassogebühren: 21,00 Euro
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,21 Euro
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noch offener Gesamtbetrag (Stand: 10.06.2010): 50,00 EuroDer geltend gemachte Betrag in Höhe von 50,00 Euro ist innerhalb der nächsten 3 Tage unter Angabe des Aktenzeichens „01893AZ“ an uns per Email zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.
Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.Mit verbindlichem Gruß
grevenreuth, Abteilung Mahnbescheid
Grevenreuth AG
Registriert und zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts Osnabrück
nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
- Zahlen mit Paysafecard, wie geil ist das den?
- Diese AG gibt es nicht
- Mahnschreiben kommen nicht per E-Mail
- Absender und Titel sind echt prima gewählt
Also diese E-Mail nicht für wahr nehmen und sofort in den Müll damit, am besten auch gleich als „Spam“ markieren. 😉